Kostenträger - Gesetzliche Krankenkassen
Im Rahmen der homöopathischen Behandlung stehen Arzt und Patient in einem regen Austausch - das kostet viel Zeit. Bei der Honorierung ärztlicher Leistungen sind lange Gespräche, die insbesondere zur Behandlung chronischer Erkrankungen notwendig sind, nicht vorgesehen. Mit Beginn des Jahres 2008 trat eine dramatische Verschlechterung für die „sprechende Medizin“ in Kraft. Seitdem erfolgt die ärztliche Vergütung pauschal, unabhängig vom Zeitaufwand. Die Zeit, die Patient und Arzt dringend miteinander benötigen, wird nun zum „wirtschaftlichen Belastungsfaktor“!In diesem Spannungsfeld hat die Managementgesellschaft des Zentralvereins homöopathischer Ärzte mit den Vertragspartnern Krankenkassen, Apothekenverbänden, Kliniken und niedergelassenen Vertragsärzten einen Vertrag zur „Integrierten Versorgung“ im Bereich Homöopathie abgeschlossen. Der Arzt hat nun die Möglichkeit, die zeitaufwendige homöopathische Behandlung über die Krankenkasse abzurechnen. Erstattet werden die homöopathische Anamnese und eine bestimmte Anzahl von Folgekonsultationen.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen die homöopathischen Arzneien auch im Rahmen der „Integrierten Versorgung“ vom Patienten selbst bezahlt werden. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Damit Sie sich in den „Integrierten Versorgungsvertrag Homöopathie“ einschreiben können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Mitglied einer teilnehmenden gesetzlichen Krankenkasse
(siehe "Übersicht gesetzliche Krankenkassen herunterladen!) - Ihr Arzt verfügt über die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder das „Homöopathie - Diplom“ und er hat seine Teilnahme an der „Integrierten Versorgung“ erklärt. An der „Integrierten Versorgung“ teilnehmende Ärzte finden Sie in unserer Expertensuche.
- Darüber hinaus stehen Ihnen in ganz Deutschland über 3.000 speziell ausgebildete Beratungsapotheken zur Verfügung. In unserer Expertensuche finden Sie eine homöopathische Beratungsapotheke in Ihrer Nähe.
Wir informieren Sie, welche Krankenkassen an der „Integrierten Versorgung Homöopathie“ teilnehmen. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie stellt keine Bewertung dar.
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